Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
um einen reibungslosen Ablauf und eine faire Nutzung meiner Dienstleistungen zu gewährleisten, möchte ich Sie über die Regelungen zum Thema Terminabsagen informieren.
Terminabsagen und Schadensersatz
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Sollte eine Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, oder sollte ein Termin ohne Absage nicht wahrgenommen werden, sehe ich mich leider gezwungen, eine Ausfallgebühr zu erheben. Die Schadensersatzregelung ist im BGB § 642 Abs.1 und 2 geregelt.
Diese Regelung ist notwendig, um die durch kurzfristige Absagen entstehenden Kosten und den Verdienstausfall zu kompensieren. Die Höhe der Ausfallgebühr richtet sich nach der gebuchten Dienstleistung abzüglich der Materialkosten.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. Bei Fragen oder Unklarheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Torsten Wörn